Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Alle Teilnehmer am Straßenverkehr können zufällig, durch Unachtsamkeit oder durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer in einen Vorgang mit verkehrsrechtlichem Bezug verwickelt werden.

Selbst bei der Abwicklung eines Unfalls mit geklärter Schuldfrage ist die Hinzuziehung eines Anwalts ratsam. Nur so können Sie Ihre Rechte auf Reparatur-, Mietwagen- oder Heilbehandlungskosten, Ihren Verdienstausfall oder auch Ihren Ausfall im Haushalt umfassend geltend machen. Im Rahmen des Verkehrszivilrechts übernehmen wir für Sie zudem die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Auch wenn Sie als Unfallverursacher gelten ergeben sich nach Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte oftmals neue Anhaltspunkte, weshalb sich die Einschaltung eines Anwaltes empfiehlt.

Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und des Verkehrsstrafrechts verteidigen wir Sie effektiv und nehmen Ihre Rechte wahr, wenn es um den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis, Fahrverbote, Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheitsfahrten usw. geht.

Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig kontaktieren. Je später Sie mit Ihrem Anliegen zu uns kommen, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Rechtsverteidigung.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen insbesondere zur Verfügung:

Herr Rechtsanwalt Thomas G. Wiezorrek

Herr Rechtsanwalt Rainer Höfer