Strafrecht

Die anwaltliche Tätigkeit im Strafrecht beschränkt sich nicht allein auf die Verteidigung des Mandanten in der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Vielmehr empfiehlt es sich, einen Strafverteidiger/Wahlanwalt bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, z.B. bei oder nach einer Durchsuchung, anlässlich einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Verhaftung oder vorläufigen Festnahme hinzuzuziehen. Viel zu oft tätigt der nicht verteidigte Beschuldigte Einlassungen, um sich zu entlasten, die ohne Kenntnis der Ermittlungsakte dann letztendlich zu einer Verurteilung führen.

Durch eine schnelle Einsicht in die Ermittlungsakten und einem frühzeitigen Entgegenwirken der Ihnen zur Last gelegten Vorwürfe, sichern wir Ihre Rechte.

Ziel unserer Tätigkeit in allen Strafsachen ist die Prüfung einer Möglichkeit zur Einstellung des Verfahrens ohne Strafe bzw. der Aufbau einer Verteidigungsstrategie, die das nach Sach- und Beweislage bestmögliche Ergebnis erzielen kann. Hierzu halten wir engsten Kontakt zu Staatsanwälten und Gerichten.

Auch Opfern einer Straftat stehen wir begleitend als Zeugenbeistand oder im Rahmen einer Nebenklage zur Seite.  

Als Ansprechpartner stehen Ihnen insbesondere zur Verfügung:

Herr Rechtsanwalt Thomas G. Wiezorrek

Herr Rechtsanwalt Rainer Höfer