Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist zwar eng mit dem Mietrecht verwandt, aus juristischer Sicht aber dennoch ein eigener und vor allem unabhängiger Rechtsbereich. Auch das Wohnungseigentum, insbesondere die gemeinschaftliche Verwaltung des Wohnungseigentums, kann zahlreiche Schwierigkeiten mit sich bringen.

Wir beraten und vertreten daher WEG-Verwalter, Beiräte, Eigentümer, Vermieter und Mieter bei allen Problemen und Fragestellungen, die das Wohnungseigentum mit sich bringt:

  • Entwurf / Überprüfung von Teilungserklärungen / Gemeinschaftsordnungen
  • Vertretung in Eigentümerversammlungen
  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung individueller Ansprüche aus der Teilungserklärung /  Gemeinschaftsordnung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung von Baumängeln /Gewährleistungsansprüchen
  • Wohngeldbeitreibung einschließlich Zwangsvollstreckung
  • Zwangsversteigerung

Als Ansprechpartner stehen Ihnen insbesondere zur Verfügung:

Frau Rechtsanwältin Simone Eckelsbach