Betreuungsrecht

Die Zahl der Menschen, die rechtlich unter Betreuung gestellt werden ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen.
Das gesetzgeberische Ziel der Reform war Betreuung statt Entmündigung, um den Betroffenen Hilfe zu einem frei selbstbestimmten Leben zu leisten.

Auch die Anwälte unserer Kanzlei übernehmen seit Jahren die verantwortungsvolle Aufgabe als Berufsbetreuer. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrungen auf dem Gebiet des Betreuungsrechts wissen wir zudem um die enorme Bedeutung, die heutzutage Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten haben.

Wir beraten Sie daher gerne und erstellen Ihnen individuell erarbeitete Patienten-/Betreuungsverfügungen und
Vorsorgevollmachten.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen insbesondere zur Verfügung:

Herr Rechtsanwalt Thomas G. Wiezorrek

Herr Rechtsanwalt Rainer Höfer

 

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