Baurecht

Der Begriff Baurecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen privatem Baurecht und öffentlichem Baurecht.

Egal ob Sie Fragen haben, die das Grundeigentum, das Nachbarrecht, Verträge mit Architekten oder Bauunternehmern, das Bauplanungsrecht oder das Bauordnungsrecht betreffen, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen insbesondere zur Verfügung

Herr Rechtsanwalt Thomas G. Wiezorrek

Herr Rechtsanwalt Rainer Höfer